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Steuern12 Min.12.06.2025
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Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: So füllst du ihn 2025 garantiert richtig aus

Da ist er. Der Brief vom Finanzamt. Darin die Aufforderung, den “Fragebogen zur steuerlichen Erfassung” auszufüllen. Bei den meisten Gründern löst das erst einmal Herzklopfen und eine leichte Panik aus. Das Formular wirkt auf den ersten Blick wie ein unbezwingbares Bürokratiemonster, gespickt mit Fachbegriffen und Feldern, bei denen man fürchtet, ein falsches Kreuzchen könnte existenzbedrohende Folgen haben.

Atmen Sie tief durch. Es ist halb so schlimm, wie es aussieht. Mit der richtigen Anleitung ist das Ausfüllen kein Hexenwerk. Wir führen Sie in diesem Artikel sicher und verständlich durch das gesamte Formular, erklären die wichtigsten Stolpersteine und helfen Ihnen, die richtigen Entscheidungen für Ihr Unternehmen zu treffen.

Was ist der “Fragebogen zur steuerlichen Erfassung” überhaupt?

    Ganz einfach: Es ist Ihre offizielle Anmeldung als Unternehmer beim Finanzamt. Nachdem Sie Ihr Gewerbe angemeldet haben (oder Ihre freiberufliche Tätigkeit aufnehmen), meldet sich das Finanzamt bei Ihnen, um alle steuerlich relevanten Daten zu erfassen.

Das Ausfüllen ist eine gesetzliche Pflicht. Das Ergebnis ist entscheidend für Ihr Geschäft:

  1. Sie erhalten Ihre Steuernummer: Ohne diese Nummer dürfen Sie keine rechtsgültigen Rechnungen ausstellen.
  2. Sie erhalten Ihre USt-IdNr. (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer): Diese benötigen Sie für Geschäfte innerhalb der EU.

Der Fragebogen wird in der Regel online über das ELSTER-Portal ausgefüllt.

Die Abschnitte im Detail: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung

    Wir gehen die wichtigsten und schwierigsten Abschnitte des Formulars mit Ihnen durch.

Angaben zur Person und zum Unternehmen

Die ersten Abschnitte sind selbsterklärend. Hier geben Sie Ihre persönlichen Daten, Ihre Bankverbindung und die Adresse Ihres Unternehmens an. Nehmen Sie sich hierfür kurz Zeit und prüfen Sie alles auf Tippfehler.

Die Gewinnschätzung – Der erste große Stolperstein

Hier müssen Sie Ihre erwarteten Einkünfte für das Gründungsjahr und das Folgejahr schätzen. Viele Gründer sind hier unsicher.

  • Wofür braucht das Finanzamt das? Auf Basis Ihrer Schätzung legt das Finanzamt die Höhe Ihrer vierteljährlichen Steuervorauszahlungen für die Einkommen- und Gewerbesteuer fest.
  • Wie schätzt man richtig? Seien Sie realistisch, aber konservativ. Erstellen Sie eine einfache Liste Ihrer erwarteten monatlichen Einnahmen und ziehen Sie Ihre geschätzten Betriebsausgaben ab. Es ist besser, etwas vorsichtiger zu planen und am Ende des Jahres eine Rückerstattung zu bekommen, als zu optimistisch zu sein und von hohen Nachzahlungen überrascht zu werden.

Die Umsatzsteuer – Die wichtigste Entscheidung!

Dies ist der entscheidendste Teil des Fragebogens. Hier legen Sie fest, wie Sie umsatzsteuerlich behandelt werden wollen. Die zentrale Frage lautet: Wenden Sie die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) an oder nicht?

Was ist die Kleinunternehmerregelung? Wenn Ihr Umsatz im Gründungsjahr voraussichtlich unter 22.000 € und im Folgejahr unter 50.000 € liegt, können Sie diese Regelung wählen.

  • Vorteile der Kleinunternehmerregelung:

    • Weniger Bürokratie: Sie müssen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen und keine regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldungen machen.
    • Preisvorteil bei Privatkunden (B2C): Da Sie keine Umsatzsteuer auf Ihre Preise aufschlagen müssen, können Sie Ihre Dienstleistung oder Ihr Produkt für Privatkunden günstiger anbieten als die Konkurrenz.
  • Nachteile der Kleinunternehmerregelung:

    • Kein Vorsteuerabzug: Das ist der größte Nachteil. Sie können sich die Umsatzsteuer, die Sie selbst für betriebliche Ausgaben bezahlen (z.B. für Laptop, Büromaterial, Maschinen), nicht vom Finanzamt zurückholen.
    • Wirkt “klein”: Bei Geschäftskunden (B2B) kann der Hinweis “Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet” auf der Rechnung unprofessionell wirken. Für B2B-Kunden ist es ohnehin egal, da sie die Vorsteuer geltend machen könnten.

Ihre Entscheidungshilfe:

  • Planen Sie hohe Anfangsinvestitionen? Dann verzichten Sie auf die Regelung.
  • Sind Ihre Kunden hauptsächlich andere Unternehmen (B2B)? Dann verzichten Sie auf die Regelung.
  • Sind Ihre Kunden fast ausschließlich Privatpersonen (B2C) und Ihre Ausgaben gering? Dann kann die Regelung sinnvoll sein.

Wichtig: An die Entscheidung, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten, sind Sie fünf Jahre gebunden! Überlegen Sie sich diesen Schritt also gut.

Die häufigsten Fehler und wie du sie vermeidest

   

  1. Fristen versäumen: Reagieren Sie auf das Schreiben des Finanzamts zügig. Normalerweise haben Sie eine Frist von vier Wochen.
  2. Gewinnschätzung aus der Luft greifen: Eine zu niedrige Schätzung führt zu schmerzhaften Steuernachzahlungen und eventuell sogar zu Vorauszahlungen für die Zukunft.
  3. Die Kleinunternehmer-Entscheidung falsch treffen: Dies ist der teuerste Fehler. Rechnen Sie genau durch, ob sich der Verzicht auf den Vorsteuerabzug für Sie wirklich lohnt.
  4. Bankverbindung vergessen: Ohne Ihre IBAN kann das Finanzamt Ihnen keine eventuellen Erstattungen überweisen.

Nach dem Fragebogen ist vor der Verwaltung

    Abgeschickt? Herzlichen Glückwunsch! Das war der erste offizielle Schritt Ihrer Kommunikation mit dem Finanzamt. Doch dabei bleibt es nicht. Regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldungen, die jährliche Steuererklärung und weitere administrative Pflichten folgen. Der Verwaltungsaufwand wächst mit Ihrem Unternehmen.

Gewerbo hilft Ihnen dabei, diese und andere administrative Pflichten zu zentralisieren und zu vereinfachen. Anstatt sich mit verschiedenen Portalen und Formularen auseinanderzusetzen, behalten Sie mit uns den Überblick und minimieren Ihren Papierkram von Anfang an. So können Sie sich auf das konzentrieren, was wirklich zählt: Ihr Geschäft.

Die Informationen in diesem Artikel basieren auf den gesetzlichen Grundlagen und Veröffentlichungen der deutschen Finanzverwaltung. Hier finden Sie weiterführende offizielle Quellen:

  • ELSTER-Portal

    • Wofür? Das offizielle Online-Portal der deutschen Steuerverwaltungen, über das der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch übermittelt werden muss.
  • § 19 UStG - Umsatzsteuergesetz

    • Wofür? Dies ist die exakte gesetzliche Grundlage für die Kleinunternehmerregelung. Hier sind die Umsatzgrenzen und Regelungen im Detail festgeschrieben.
  • § 138 AO - Abgabenordnung

    • Wofür? Dieser Paragraph regelt die allgemeine Anzeigepflicht bei der Aufnahme einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit gegenüber dem Finanzamt.
  • Bundesministerium der Finanzen (BMF)

    • Wofür? Das BMF veröffentlicht regelmäßig Broschüren und Schreiben zu steuerlichen Themen, die auch für Gründer relevant sind und oft Sachverhalte verständlich aufbereiten.